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Ein Vertrag nach dem 1. Januar 2002: kann Anpassung nach § 313 verlangt werden, und schließt eine Unmöglichkeit den Leistungsanspruch nach § 275 aus?

Zwei Wege eines Vertrags nach der Schuldrechtsreform. § 313 öffnet das Recht, Anpassung zu verlangen. §§ 275 und 326 betreffen den Ausschluss der Leistung. Die Unzumutbarkeit stellt das Gericht fest.

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Результаты

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Проверка условия

Ohne gerichtliche Feststellung: die Anpassung ist nicht festgestellt

Требуется оценка

Параметры запроса · 2
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teil
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Исходные факты · 3
  • Der Vertrag ist ein gegenseitiger Vertrag (§§ 320 ff.)

    v: v
  • Leistung, die aus dem Schuldverhältnis geschuldet wird (§ 241 Abs. 1)

    l: ls: v
  • Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, haben sich nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert, und die Parteien hätten den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie die Veränderung vorausgesehen hätten (§ 313 Abs. 1)

    v: v

Вопросы для оценки

  • authority
    Court
    Идентификатор
    case/PreisOhneGericht/query/anpassung-verlangbar:0
    Условие
    festhalten_am_unveraenderten_vertrag_nicht_zumutbar
    Сохранить доказательство
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    request
    Аргументы
    • Идентификатор
      v
      Тип
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    • Идентификатор
      t
      Тип
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    Знак
    positive
    relation
    festhalten_am_unveraenderten_vertrag_nicht_zumutbar
Почему такой результат? →Источники: тексты не сохранены

Liegt keine gerichtliche Feststellung vor, ist das Anpassungsverlangen nicht festgestellt.

Проверка условия

Mit gerichtlicher Feststellung: Anpassung kann verlangt werden

Установлено

Параметры запроса · 2
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teil
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Исходные факты · 4
  • Der Vertrag ist ein gegenseitiger Vertrag (§§ 320 ff.)

    v: v
  • Leistung, die aus dem Schuldverhältnis geschuldet wird (§ 241 Abs. 1)

    l: ls: v
  • Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, haben sich nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert, und die Parteien hätten den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie die Veränderung vorausgesehen hätten (§ 313 Abs. 1)

    v: v
  • § 313 Abs. 1. Das Gericht hat festgestellt, dass dem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann

    v: vteil: t
Почему такой результат? →Источники: 1

Hat das Gericht die Unzumutbarkeit festgestellt, kann Anpassung nach § 313 verlangt werden.

Проверка условия

Embargo: der Leistungsanspruch ist ausgeschlossen

Установлено

Параметры запроса · 1
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Исходные факты · 3
  • Der Vertrag ist ein gegenseitiger Vertrag (§§ 320 ff.)

    v: v
  • Leistung, die aus dem Schuldverhältnis geschuldet wird (§ 241 Abs. 1)

    l: ls: v
  • Die Leistung ist von Anfang an unmöglich oder wird später unmöglich (§ 265 Satz 1, § 275 Abs. 1)

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Почему такой результат? →Источники: 2

Проверка условия

Embargo: der Anspruch auf die Gegenleistung entfällt

Установлено

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Исходные факты · 3
  • Der Vertrag ist ein gegenseitiger Vertrag (§§ 320 ff.)

    v: v
  • Leistung, die aus dem Schuldverhältnis geschuldet wird (§ 241 Abs. 1)

    l: ls: v
  • Die Leistung ist von Anfang an unmöglich oder wird später unmöglich (§ 265 Satz 1, § 275 Abs. 1)

    l: l
Почему такой результат? →Источники: 2

Bei einem Embargo ist der Leistungsanspruch ausgeschlossen, und der Anspruch auf die Gegenleistung entfällt.

Проверка условия

Grobes Missverhältnis: das Leistungsverweigerungsrecht ist festgestellt

Установлено

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Исходные факты · 3
  • Der Vertrag ist ein gegenseitiger Vertrag (§§ 320 ff.)

    v: v
  • Leistung, die aus dem Schuldverhältnis geschuldet wird (§ 241 Abs. 1)

    l: ls: v
  • § 275 Abs. 2. Das Gericht hat festgestellt, dass der Aufwand der Leistung unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht; dabei ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat (Satz 2)

    l: l
Почему такой результат? →Источники: 1

Bei einem groben Missverhältnis ist das Leistungsverweigerungsrecht des § 275 festgestellt.

Как сослаться

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«Ein Vertrag nach dem 1. Januar 2002: kann Anpassung nach § 313 verlangt werden, und schließt eine Unmöglichkeit den Leistungsanspruch nach § 275 aus?». Arxo Lens, по состоянию на 20.09.2026. https://lens.arxo.io/a/b_164cf90a136f1e0b338e074290017d1866dc3a5ef7291c14f71633ccc77abf64. SHA-256 снимка: 164cf90a136f1e0b338e074290017d1866dc3a5ef7291c14f71633ccc77abf64.
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