Lensby Arxo
Download JSON
Question Saved analysis

Ein Vertrag nach dem 1. Januar 2002: kann Anpassung nach § 313 verlangt werden, und schließt eine Unmöglichkeit den Leistungsanspruch nach § 275 aus?

Zwei Wege eines Vertrags nach der Schuldrechtsreform. § 313 öffnet das Recht, Anpassung zu verlangen. §§ 275 und 326 betreffen den Ausschluss der Leistung. Die Unzumutbarkeit stellt das Gericht fest.

This is an assistant explanation, not a calculation result. Check the grounds and sources below.

Results

5

Condition

Ohne gerichtliche Feststellung: die Anpassung ist nicht festgestellt

Judgment required

Query parameters · 2
v
v
teil
t
Input facts · 3
  • Der Vertrag ist ein gegenseitiger Vertrag (§§ 320 ff.)

    v: v
  • Leistung, die aus dem Schuldverhältnis geschuldet wird (§ 241 Abs. 1)

    l: ls: v
  • Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, haben sich nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert, und die Parteien hätten den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie die Veränderung vorausgesehen hätten (§ 313 Abs. 1)

    v: v

Judgment requests

  • authority
    Court
    Identifier
    case/PreisOhneGericht/query/anpassung-verlangbar:0
    Condition
    festhalten_am_unveraenderten_vertrag_nicht_zumutbar
    Include proof
    case/PreisOhneGericht/query/anpassung-verlangbar:441e03798f4e7ab047de695803e98850589b6934dbe631e926d0bfed47fbc6ac
    request
    Arguments
    • Identifier
      v
      Type
      entity_ref
    • Identifier
      t
      Type
      entity_ref
    Polarity
    positive
    relation
    festhalten_am_unveraenderten_vertrag_nicht_zumutbar
Why this result? →Sources: texts not saved

Liegt keine gerichtliche Feststellung vor, ist das Anpassungsverlangen nicht festgestellt.

Condition

Mit gerichtlicher Feststellung: Anpassung kann verlangt werden

Established

Query parameters · 2
v
v
teil
t
Input facts · 4
  • Der Vertrag ist ein gegenseitiger Vertrag (§§ 320 ff.)

    v: v
  • Leistung, die aus dem Schuldverhältnis geschuldet wird (§ 241 Abs. 1)

    l: ls: v
  • Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, haben sich nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert, und die Parteien hätten den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie die Veränderung vorausgesehen hätten (§ 313 Abs. 1)

    v: v
  • § 313 Abs. 1. Das Gericht hat festgestellt, dass dem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann

    v: vteil: t
Why this result? →Sources: 1

Hat das Gericht die Unzumutbarkeit festgestellt, kann Anpassung nach § 313 verlangt werden.

Condition

Embargo: der Leistungsanspruch ist ausgeschlossen

Established

Query parameters · 1
l
l
Input facts · 3
  • Der Vertrag ist ein gegenseitiger Vertrag (§§ 320 ff.)

    v: v
  • Leistung, die aus dem Schuldverhältnis geschuldet wird (§ 241 Abs. 1)

    l: ls: v
  • Die Leistung ist von Anfang an unmöglich oder wird später unmöglich (§ 265 Satz 1, § 275 Abs. 1)

    l: l
Why this result? →Sources: 2

Condition

Embargo: der Anspruch auf die Gegenleistung entfällt

Established

Query parameters · 2
v
v
l
l
Input facts · 3
  • Der Vertrag ist ein gegenseitiger Vertrag (§§ 320 ff.)

    v: v
  • Leistung, die aus dem Schuldverhältnis geschuldet wird (§ 241 Abs. 1)

    l: ls: v
  • Die Leistung ist von Anfang an unmöglich oder wird später unmöglich (§ 265 Satz 1, § 275 Abs. 1)

    l: l
Why this result? →Sources: 2

Bei einem Embargo ist der Leistungsanspruch ausgeschlossen, und der Anspruch auf die Gegenleistung entfällt.

Condition

Grobes Missverhältnis: das Leistungsverweigerungsrecht ist festgestellt

Established

Query parameters · 1
l
l
Input facts · 3
  • Der Vertrag ist ein gegenseitiger Vertrag (§§ 320 ff.)

    v: v
  • Leistung, die aus dem Schuldverhältnis geschuldet wird (§ 241 Abs. 1)

    l: ls: v
  • § 275 Abs. 2. Das Gericht hat festgestellt, dass der Aufwand der Leistung unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht; dabei ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat (Satz 2)

    l: l
Why this result? →Sources: 1

Bei einem groben Missverhältnis ist das Leistungsverweigerungsrecht des § 275 festgestellt.

How to cite

The snapshot is immutable: the SHA-256 of the downloadable JSON pins it, so no access date is needed.

Citation
“Ein Vertrag nach dem 1. Januar 2002: kann Anpassung nach § 313 verlangt werden, und schließt eine Unmöglichkeit den Leistungsanspruch nach § 275 aus?”. Arxo Lens, as of 2026-09-20. https://lens.arxo.io/a/b_164cf90a136f1e0b338e074290017d1866dc3a5ef7291c14f71633ccc77abf64. Snapshot SHA-256: 164cf90a136f1e0b338e074290017d1866dc3a5ef7291c14f71633ccc77abf64.
BibTeX
@misc{arxo-lens-b_164cf90a136f,
  title = {Ein Vertrag nach dem 1. Januar 2002: kann Anpassung nach § 313 verlangt werden, und schließt eine Unmöglichkeit den Leistungsanspruch nach § 275 aus?},
  howpublished = {Arxo Lens},
  url = {https://lens.arxo.io/a/b_164cf90a136f1e0b338e074290017d1866dc3a5ef7291c14f71633ccc77abf64},
  note = {as of 2026-09-20; SHA-256 164cf90a136f1e0b338e074290017d1866dc3a5ef7291c14f71633ccc77abf64}
}
Embed code

The card shows the result and links to the full analysis; it sets no cookies.

<iframe src="https://lens.arxo.io/embed/b_164cf90a136f1e0b338e074290017d1866dc3a5ef7291c14f71633ccc77abf64?lang=en" width="100%" height="390" loading="lazy" title="Geschäftsgrundlage oder Unmöglichkeit? — Arxo Lens" style="border:0"></iframe>

Anonymous visit statistics, no cookies.