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Gesetzliche Erbfolge: welche Bruchteile erhalten Ehegatte, Kind und Enkel, und bleibt die Entziehung des Pflichtteils ohne gerichtliche Feststellung offen?

Ein Stamm der ersten Ordnung: der überlebende Ehegatte in Zugewinngemeinschaft, ein lebendes Kind und der Enkel eines vorverstorbenen Kindes. Daneben der Pflichtteil einer enterbten Tochter und die Entziehung, über die das Gericht noch nicht befunden hat.

Dies ist eine Erläuterung des Assistenten, kein Berechnungsergebnis. Prüfen Sie die Schlussfolgerungen anhand der Begründung und der Quellen unten.

Ergebnisse

6

Bedingungsprüfung

Ehegatte: die Hälfte

Festgestellt

Abfrageparameter · 3
e
E
p
S
x
1/2
Ausgangsfakten · 15
  • Erblasser: die Person, mit deren Tod der Erbfall eintritt (§ 1922 Abs. 1)

    e: Ep: D
  • Tag des Erbfalls (§ 1922 Abs. 1)

    e: Etag: 1. März 2026
  • Graph der Familie des Erblassers, nach dem die Verwandtschaft berechnet wird

    e: Ef: F
  • Ehe des Erblassers, die beim Erbfall bestand (§ 1931; Ausschluss nach § 1933 — Welle B5)

    e: Eehe: EHE
  • Ehegatten der Ehe (Angabe in einer Richtung, gelesen in beiden)

    ehe: EHEerster: Dzweiter: S
  • Die Person lebt zur Zeit des Erbfalls (§ 1923 Abs. 1)

    e: Ep: S
  • Die Ehegatten haben durch Ehevertrag nichts anderes vereinbart (§ 1363 Abs. 1) — ausdrückliche Angabe; das Fehlen einer Angabe ist keine Verneinung

    ehe: EHE
  • Leibliche Abstammung: Elternteil und Kind (§ 1589 Abs. 1, § 1591, § 1592)

    felternteilkind
    FDC1
    FDC2
    FC2G1
    FC2G2
  • Die Person lebt zur Zeit des Erbfalls (§ 1923 Abs. 1)

    ep
    EC1
    EG1
    EG2
  • Die Person lebt zur Zeit des Erbfalls nicht mehr (§ 1924 Abs. 3, § 1925 Abs. 3, § 1926 Abs. 3)

    e: Ep: C2
Warum dieses Ergebnis? →Quellen: 34

Bedingungsprüfung

Lebendes Kind: ein Viertel

Festgestellt

Abfrageparameter · 3
e
E
p
C1
x
1/4
Ausgangsfakten · 15
  • Erblasser: die Person, mit deren Tod der Erbfall eintritt (§ 1922 Abs. 1)

    e: Ep: D
  • Tag des Erbfalls (§ 1922 Abs. 1)

    e: Etag: 1. März 2026
  • Graph der Familie des Erblassers, nach dem die Verwandtschaft berechnet wird

    e: Ef: F
  • Ehe des Erblassers, die beim Erbfall bestand (§ 1931; Ausschluss nach § 1933 — Welle B5)

    e: Eehe: EHE
  • Ehegatten der Ehe (Angabe in einer Richtung, gelesen in beiden)

    ehe: EHEerster: Dzweiter: S
  • Die Person lebt zur Zeit des Erbfalls (§ 1923 Abs. 1)

    e: Ep: S
  • Die Ehegatten haben durch Ehevertrag nichts anderes vereinbart (§ 1363 Abs. 1) — ausdrückliche Angabe; das Fehlen einer Angabe ist keine Verneinung

    ehe: EHE
  • Leibliche Abstammung: Elternteil und Kind (§ 1589 Abs. 1, § 1591, § 1592)

    felternteilkind
    FDC1
    FDC2
    FC2G1
    FC2G2
  • Die Person lebt zur Zeit des Erbfalls (§ 1923 Abs. 1)

    ep
    EC1
    EG1
    EG2
  • Die Person lebt zur Zeit des Erbfalls nicht mehr (§ 1924 Abs. 3, § 1925 Abs. 3, § 1926 Abs. 3)

    e: Ep: C2
Warum dieses Ergebnis? →Quellen: 34

Bedingungsprüfung

Enkel: ein Achtel

Festgestellt

Abfrageparameter · 3
e
E
p
G1
x
1/8
Ausgangsfakten · 15
  • Erblasser: die Person, mit deren Tod der Erbfall eintritt (§ 1922 Abs. 1)

    e: Ep: D
  • Tag des Erbfalls (§ 1922 Abs. 1)

    e: Etag: 1. März 2026
  • Graph der Familie des Erblassers, nach dem die Verwandtschaft berechnet wird

    e: Ef: F
  • Ehe des Erblassers, die beim Erbfall bestand (§ 1931; Ausschluss nach § 1933 — Welle B5)

    e: Eehe: EHE
  • Ehegatten der Ehe (Angabe in einer Richtung, gelesen in beiden)

    ehe: EHEerster: Dzweiter: S
  • Die Person lebt zur Zeit des Erbfalls (§ 1923 Abs. 1)

    e: Ep: S
  • Die Ehegatten haben durch Ehevertrag nichts anderes vereinbart (§ 1363 Abs. 1) — ausdrückliche Angabe; das Fehlen einer Angabe ist keine Verneinung

    ehe: EHE
  • Leibliche Abstammung: Elternteil und Kind (§ 1589 Abs. 1, § 1591, § 1592)

    felternteilkind
    FDC1
    FDC2
    FC2G1
    FC2G2
  • Die Person lebt zur Zeit des Erbfalls (§ 1923 Abs. 1)

    ep
    EC1
    EG1
    EG2
  • Die Person lebt zur Zeit des Erbfalls nicht mehr (§ 1924 Abs. 3, § 1925 Abs. 3, § 1926 Abs. 3)

    e: Ep: C2
Warum dieses Ergebnis? →Quellen: 34

Bedingungsprüfung

Die Erbteile ergeben zusammen eins

Festgestellt

Abfrageparameter · 1
e
E
Ausgangsfakten · 15
  • Erblasser: die Person, mit deren Tod der Erbfall eintritt (§ 1922 Abs. 1)

    e: Ep: D
  • Tag des Erbfalls (§ 1922 Abs. 1)

    e: Etag: 1. März 2026
  • Graph der Familie des Erblassers, nach dem die Verwandtschaft berechnet wird

    e: Ef: F
  • Ehe des Erblassers, die beim Erbfall bestand (§ 1931; Ausschluss nach § 1933 — Welle B5)

    e: Eehe: EHE
  • Ehegatten der Ehe (Angabe in einer Richtung, gelesen in beiden)

    ehe: EHEerster: Dzweiter: S
  • Die Person lebt zur Zeit des Erbfalls (§ 1923 Abs. 1)

    e: Ep: S
  • Die Ehegatten haben durch Ehevertrag nichts anderes vereinbart (§ 1363 Abs. 1) — ausdrückliche Angabe; das Fehlen einer Angabe ist keine Verneinung

    ehe: EHE
  • Leibliche Abstammung: Elternteil und Kind (§ 1589 Abs. 1, § 1591, § 1592)

    felternteilkind
    FDC1
    FDC2
    FC2G1
    FC2G2
  • Die Person lebt zur Zeit des Erbfalls (§ 1923 Abs. 1)

    ep
    EC1
    EG1
    EG2
  • Die Person lebt zur Zeit des Erbfalls nicht mehr (§ 1924 Abs. 3, § 1925 Abs. 3, § 1926 Abs. 3)

    e: Ep: C2
Warum dieses Ergebnis? →Quellen: 34

Die gesetzlichen Erbteile sind 1/2, 1/4 und 1/8. Zusammen ergeben sie eins.

Bedingungsprüfung

Pflichtteil der enterbten Tochter: als Geldbetrag festgestellt

Festgestellt

Abfrageparameter · 3
e
E
p
C1
betrag
25000 EUR
Ausgangsfakten · 11
  • Erblasser: die Person, mit deren Tod der Erbfall eintritt (§ 1922 Abs. 1)

    e: Ep: D
  • Tag des Erbfalls (§ 1922 Abs. 1)

    e: Etag: 1. März 2026
  • Graph der Familie des Erblassers, nach dem die Verwandtschaft berechnet wird

    e: Ef: F
  • Ehe des Erblassers, die beim Erbfall bestand (§ 1931; Ausschluss nach § 1933 — Welle B5)

    e: Eehe: EHE
  • Ehegatten der Ehe (Angabe in einer Richtung, gelesen in beiden)

    ehe: EHEerster: Dzweiter: S
  • Die Person lebt zur Zeit des Erbfalls (§ 1923 Abs. 1)

    e: Ep: S
  • Die Ehegatten haben durch Ehevertrag nichts anderes vereinbart (§ 1363 Abs. 1) — ausdrückliche Angabe; das Fehlen einer Angabe ist keine Verneinung

    ehe: EHE
  • Leibliche Abstammung: Elternteil und Kind (§ 1589 Abs. 1, § 1591, § 1592)

    f: Felternteil: Dkind: C1
  • Die Person lebt zur Zeit des Erbfalls (§ 1923 Abs. 1)

    e: Ep: C1
  • Die Person ist durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen (§ 2303 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2)

    e: Ep: C1
  • Bestand und Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls (§ 2311 Abs. 1 Satz 1) — Schätzung nach Abs. 2 ist Welle B5

    e: Ewert: 100000 EUR
Warum dieses Ergebnis? →Quellen: 34

Der Pflichtteil der enterbten Tochter ist als Geldbetrag festgestellt.

Bedingungsprüfung

Entziehung des Pflichtteils: dem Gericht vorbehalten

Beurteilung erforderlich

Abfrageparameter · 2
e
E
p
C1
Ausgangsfakten · 4
  • Erbfall (§ 1922 Abs. 1): der Tod einer Person, mit dem ihr Vermögen als Ganzes übergeht

    e: E

    Gemeinsames Subjekt der Fakten unten

  • Erblasser: die Person, mit deren Tod der Erbfall eintritt (§ 1922 Abs. 1)

    p: D
  • Tag des Erbfalls (§ 1922 Abs. 1)

    tag: 1. März 2026
  • Graph der Familie des Erblassers, nach dem die Verwandtschaft berechnet wird

    f: F
  • Der Erblasser hat die Entziehung des Pflichtteils durch letztwillige Verfügung angeordnet (§ 2336 Abs. 1)

    e: Ep: C1

Fragen zur Beurteilung

  • authority
    Court
    Kennung
    case/EntziehungOffen/query/entziehbar-c1:0
    Bedingung
    schwere_vorsaetzliche_straftat_2333
    Beweis speichern
    case/EntziehungOffen/query/entziehbar-c1:359e0a5f3032f5c4c05d88758d961c2bc59ea6b8c17416a071771acdda69c9b9
    request
    Argumente
    • Kennung
      E
      Typ
      entity_ref
    • Kennung
      C1
      Typ
      entity_ref
    Polarität
    positive
    relation
    schwere_vorsaetzliche_straftat_2333
  • authority
    Court
    Kennung
    case/EntziehungOffen/query/entziehbar-c1:1
    Bedingung
    teilhabe_am_nachlass_unzumutbar_2333
    Beweis speichern
    case/EntziehungOffen/query/entziehbar-c1:c860df3564fb1147f44eebaa7d4ad90e2245956a9f67c93573eaba881b25e2c4
    request
    Argumente
    • Kennung
      E
      Typ
      entity_ref
    • Kennung
      C1
      Typ
      entity_ref
    Polarität
    positive
    relation
    teilhabe_am_nachlass_unzumutbar_2333
  • authority
    Court
    Kennung
    case/EntziehungOffen/query/entziehbar-c1:2
    Bedingung
    trachtet_nach_dem_leben_2333
    Beweis speichern
    case/EntziehungOffen/query/entziehbar-c1:fe0788c4703ef050d0617b81f1175cf8457cd8cd10298c23f76d5eabb8cd92b2
    request
    Argumente
    • Kennung
      E
      Typ
      entity_ref
    • Kennung
      C1
      Typ
      entity_ref
    Polarität
    positive
    relation
    trachtet_nach_dem_leben_2333
  • authority
    Court
    Kennung
    case/EntziehungOffen/query/entziehbar-c1:3
    Bedingung
    unterhaltspflicht_boesswillig_verletzt_2333
    Beweis speichern
    case/EntziehungOffen/query/entziehbar-c1:7732a53f89c8334cbd70c48e5907a21b4d2ecf660dcf2145560c0e559159a458
    request
    Argumente
    • Kennung
      E
      Typ
      entity_ref
    • Kennung
      C1
      Typ
      entity_ref
    Polarität
    positive
    relation
    unterhaltspflicht_boesswillig_verletzt_2333
Warum dieses Ergebnis? →Quellen: 7

Ohne gerichtliche Feststellung ist die Entziehung des Pflichtteils nicht entschieden.

Zitieren

Der Snapshot ist unveränderlich: Der SHA-256 des herunterladbaren JSON fixiert ihn, ein Abrufdatum ist daher nicht nötig.

Zitat
„Gesetzliche Erbfolge: welche Bruchteile erhalten Ehegatte, Kind und Enkel, und bleibt die Entziehung des Pflichtteils ohne gerichtliche Feststellung offen?“. Arxo Lens, Stand 2026-09-17. https://lens.arxo.io/a/b_705722b828bd6cf33049f6926b56acc3eeeb417cda73382cbc7a0bf85f4be91f. SHA-256 des Snapshots: 705722b828bd6cf33049f6926b56acc3eeeb417cda73382cbc7a0bf85f4be91f.
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Einbettungscode

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