Frage▣ Gespeicherte Auswertung
Ein Anspruch aus der Zeit vor dem 1. Januar 2002: gilt der Verjährungskorridor des Art. 229 § 6 EGBGB, und welche Frist läuft früher ab?
Art. 229 § 6 EGBGB legt alte und neue Frist nebeneinander. Das Recht vor 2002 wird hier nicht ausgeführt: das ist die Grenze des Modells.
≋Dies ist eine Erläuterung des Assistenten, kein Berechnungsergebnis. Prüfen Sie die Schlussfolgerungen anhand der Begründung und der Quellen unten.
Ergebnisse
7
⊢Bedingungsprüfung
Neue kürzere Frist: der Korridor gilt
Festgestellt
⋯Abfrageparameter · 1
- a
- a01
☰Ausgangsfakten · 4
⊢Bedingungsprüfung
Neue kürzere Frist: die neue Frist ist kürzer
Festgestellt
⋯Abfrageparameter · 1
- a
- a01
☰Ausgangsfakten · 4
⊢Bedingungsprüfung
Neue kürzere Frist: Vollendung mit der kürzeren neuen Frist
Festgestellt
⋯Abfrageparameter · 2
- a
- a01
- tag
- 31. Dezember 2004
☰Ausgangsfakten · 4
≋Die neue Frist ist kürzer und läuft ab dem 1. Januar 2002. Mit ihr tritt die Vollendung ein.
⊢Bedingungsprüfung
Alte Frist früher: Vollendung mit der alten Frist
Festgestellt
⋯Abfrageparameter · 2
- a
- a02
- tag
- 1. Juni 2003
☰Ausgangsfakten · 4
≋Ist die alte Frist trotz der Reform früher abgelaufen, vollendet sie den Anspruch.
⊢Bedingungsprüfung
Anspruch nach dem Stichtag: der Korridor ist nicht festgestellt
Unbestimmt
⋯Abfrageparameter · 1
- a
- a03
☰Ausgangsfakten · 4
≋Entsteht der Anspruch erst nach dem Stichtag, ist der Korridor nicht festgestellt.
⊢Bedingungsprüfung
Neue längere Frist: die neue Frist ist länger
Festgestellt
⋯Abfrageparameter · 1
- a
- a04
☰Ausgangsfakten · 4
⊢Bedingungsprüfung
Neue längere Frist: maßgeblich bleibt das frühere Ende
Festgestellt
⋯Abfrageparameter · 2
- a
- a04
- tag
- 31. Dezember 2003
☰Ausgangsfakten · 4
≋Ist die neue Frist länger, bleibt das frühere Ende nach altem Recht maßgeblich.
Zitieren
Der Snapshot ist unveränderlich: Der SHA-256 des herunterladbaren JSON fixiert ihn, ein Abrufdatum ist daher nicht nötig.
Zitat
„Ein Anspruch aus der Zeit vor dem 1. Januar 2002: gilt der Verjährungskorridor des Art. 229 § 6 EGBGB, und welche Frist läuft früher ab?“. Arxo Lens, Stand 2026-09-17. https://lens.arxo.io/a/b_392fe70086dfdd3a59550406b72519581f845412a584d395feb592cdd9764040. SHA-256 des Snapshots: 392fe70086dfdd3a59550406b72519581f845412a584d395feb592cdd9764040.
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